5. Was ist der zeitliche Ablauf dieser Aktion?

Schritt 1

(1) Jedes teilnehmende Café verkauft am 07.07. ein Getränk 2Go mit pflanzlicher Milchalternative und rechnet aber nur 7% MwSt. ab.

(2) Jedes teilnehmende Café meldet den Verkauf dieses einen Getränkes dem Finanzamt. Dazu stellen wir ein einseitiges Formular bereit.

(3) Sofern das Finanzamt nicht d’accord ist, wird das Café aufgefordert, die fehlenden 12% MwSt. (ca. 30 Cent) nachzuzahlen. Die Nachzahlung ist per Gesetz straffrei.

Schritt 2

(1) Für jede*n Caféhausbetreiber*in besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die Forderung der Nachzahlung einzulegen.

(2) Dieser Einspruch kann auch mit einem Verweis zum Mustereinspruch eines anderen Cafés (etwa SUEDHANG) einhergehen.

(3) Wer will: Jedes teilnehmende Café kann die wenigen Cent der geforderten Nachzahlung auch einzahlen und keinen Einspruch führen.

Schritt 3

Es bleibt spannend: Durch welche Instanzen wird SUEDGANG oder andere Cafés einen Einspruch tragen? Schaffen wir es bis zum Bundesverfassungsgericht?