1. Geht es nur um Hafermilch? Oder warum ist das Thema so wichtig?

Es geht um mehr als die Frage nach der Besteuerung von Cappuccinos. Es geht um die Wurst. Wörtlich und Sprichwörtlich. Das aktuelle Umsatzsteuergesetz hemmt den Verkauf veganer Produkte. Auf Hafermilch und Sojamilch aber auch auf Tofuschnitzel und Seitan fallen 19% Mehrwertsteuer. Auf tierische Milch und Fleisch sind es nur 7%. Diese umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung zusammen mit Subventionen für die Milch- und Fleischwirtschaft führt dazu, dass pflanzliche Produkte im Vergleich zu den tierischen Ersatzprodukten teurer sind – und daher weniger verkauft werden. Und das führt zu mehr Fleisch- und Milchkonsum.

In Sachen Umwelt und Tierwohl ist das eine Katastrophe. Milch wird mitunter wegen der Gesetzeslage getrunken. Ein Produkt, für dessen Herstellung Lebewesen in einen Zustand der Dauerschwangerschaft versetzt werden müssen. Diese Milch wird dann nicht nur unter dem Leid des Tierwohls, sondern auch unter Ausstoßung von Gülle und Methan zum Nachteil unseres Klimas produziert.

In der Gastronomie hat die steuerliche Regelung zur Folge, dass oft entweder keine vegane Milchprodukte angeboten werden, oder diese mit einem Aufpreis belegt werden. Denn für die Inhaberin oder den Inhaber eines Cafés sind wirtschaftlich betrachtet Kuchmilchgetränke vorteilhaft. Denn bei einem Veganer Cappuccino zum Mitnehmen fallen eben 12% mehr Umsatzsteuern an als bei einem mit Kuhmilch.

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